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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Diese AGB regeln das Vertragsverhältnis zwischen dem Vermieter Familie Moshammer-Mischkof (vira-reisen.at) und dem Mieter (Verbraucher im Sinne des KSchG) bei der Vermietung von Wohnmobilen, Wohnwagen und Ferienunterkünften.

§ 1 Vertragsschluss

Der Mietvertrag kommt durch die schriftliche Bestätigung der Buchung durch den Vermieter zustande. Die Onlinebuchung über vira-reisen.at gilt als Angebot des Mieters. Mit der Buchungs- bzw. Vertragsbestätigung per E-Mail erhält der Mieter eine eindeutige Vertragsnummer.

§ 2 Mietgegenstand

Mietgegenstand ist das im Mietvertrag konkret bezeichnete Fahrzeug bzw. Mietobjekt mit dem im Inserat beschriebenen Ausstattungsumfang. Geringfügige Abweichungen, die der Mieter zumutbar hinnehmen kann, berechtigen nicht zur Minderung oder Rücktritt.

§ 3 Mietpreis & Zahlung

  1. Der Mietpreis ergibt sich aus dem im Mietvertrag bezifferten Tarif (Mietpreis pro Tag bzw. Pro Nacht × Anzahl).
  2. Es wird zusätzlich eine rückzahlbare Kaution erhoben, deren Höhe pro Mietobjekt individuell festgelegt ist und in der Buchungsbestätigung ausgewiesen wird.
  3. Mietpreis und Kaution sind vor Übergabe vollständig zu entrichten. Die akzeptierten Zahlungsmethoden sind SEPA-Lastschrift, Kreditkarte oder Banküberweisung gemäß Buchungsbestätigung.
  4. Alle Preise verstehen sich in Euro und enthalten 20% USt., soweit anwendbar.

§ 4 Stornierung durch den Mieter

Eine Stornierung muss schriftlich per E-Mail erfolgen. Es gelten folgende Stornogebühren:

Stornozeitpunkt vor MietbeginnStornogebühr
mehr als 30 Tage0% (kostenfrei)
30 bis 15 Tage25% des Mietpreises
14 bis 7 Tage50% des Mietpreises
weniger als 7 Tage oder Nichtanreise100% des Mietpreises

Die Kaution wird in jedem Fall vollständig erstattet. Bei Krankheits- oder Unfallnachweis bemüht sich der Vermieter um eine kulante Lösung; ein Rechtsanspruch darauf besteht jedoch nicht. Eine Reiserücktrittsversicherung wird ausdrücklich empfohlen.

§ 5 Rücktrittsrecht bei Onlinebuchungen

Da es sich bei Buchungen für einen bestimmten Reisezeitraum um Verträge über Beherbergungsleistungen für einen bestimmten Termin handelt, ist das gesetzliche Rücktrittsrecht im Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetz (FAGG) ausgeschlossen (§18 Abs. 1 Z 10 FAGG). Es gelten ausschließlich die in § 4 geregelten Stornofristen.

§ 6 Übergabe & Rücknahme

  1. Übergabezeit ist in der Regel 15:00 Uhr am Anreisetag; Rücknahmezeit 11:00 Uhr am Abreisetag. Abweichungen sind im Einzelfall möglich und werden im Mietvertrag dokumentiert.
  2. Bei Übergabe wird ein Übergabeprotokoll erstellt, das den Zustand des Mietgegenstands sowie ggf. Kilometerstand, Tankfüllung etc. dokumentiert. Beide Vertragsparteien bestätigen das Protokoll mit Unterschrift.
  3. Bei Rückgabe wird der Zustand erneut geprüft und im Rücknahmeprotokoll festgehalten.
  4. Eine verspätete Rückgabe berechtigt zur Verrechnung einer zusätzlichen Tagespauschale.

§ 7 Pflichten des Mieters

Der Mieter verpflichtet sich:

  • den Mietgegenstand pfleglich und ausschließlich vertragsgemäß zu nutzen;
  • im Inneren der Mietobjekte und Fahrzeuge nicht zu rauchen;
  • Haustiere nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung mitzuführen;
  • bei Fahrzeugen über eine gültige, dem Fahrzeug entsprechende Lenkberechtigung (Führerschein) zu verfügen und dem Vermieter auf Verlangen die Lenkberechtigung vorzuweisen;
  • das Mietobjekt nicht an Dritte weiterzuvermieten;
  • Schäden, technische Defekte oder Unfälle unverzüglich dem Vermieter zu melden;
  • bei Auslandsfahrten Maut, GO-Box und sonstige länderspezifische Vorschriften eigenverantwortlich zu beachten und zu bezahlen.

§ 8 Haftung des Mieters

Der Mieter haftet für sämtliche während der Mietzeit am Mietgegenstand verursachten Schäden, soweit diese durch ihn, mitreisende Personen oder durch unsachgemäße Verwendung entstanden sind. Bei normalen, gebrauchsbedingten Spuren entsteht keine Haftung.

Im Falle vorsätzlicher Verstöße gegen die Pflichten aus § 7 oder bei grober Fahrlässigkeit erweitert sich die Haftung auf den vollen Schaden samt etwaiger Folgekosten (z. B. Verdienstausfall durch Nichtvermietbarkeit während der Reparatur).

§ 9 Haftung des Vermieters

Der Vermieter haftet für Schäden des Mieters nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen, soweit nicht Personenschäden betroffen sind oder zwingende gesetzliche Vorschriften (insbesondere PHG) eine Haftung vorsehen.

§ 10 Versicherung

Die vermieteten Fahrzeuge verfügen über die gesetzlich vorgeschriebene Haftpflichtversicherung sowie eine Kaskoversicherung mit Selbstbehalt. Der Selbstbehalt im Schadensfall wird vom Mieter getragen und ist im Mietvertrag ausgewiesen. Eine Aufstockung des Versicherungsschutzes (Reduktion des Selbstbehalts) ist gegen Aufpreis möglich.

Für persönliches Eigentum des Mieters besteht keine Versicherung; der Mieter wird empfohlen, eine eigene Reise- und Hausratsversicherung abzuschließen.

§ 11 Kautionsrückzahlung

  1. Nach ordnungsgemäßer Rücknahme („Rückgabe OK") wird die Kaution innerhalb von 7 Werktagen auf das vom Mieter bekanntgegebene Konto retourniert.
  2. Bei festgestellten Schäden oder Mehrverbrauch (z. B. Tank nicht voll, Endreinigung nicht durchgeführt) behält sich der Vermieter eine entsprechende Einbehaltung von der Kaution vor. Der Einbehaltungsgrund wird dem Mieter schriftlich mit Beträgen dokumentiert.
  3. Übersteigt der Schaden die Kaution, ist der Mieter zur Nachzahlung verpflichtet.

§ 12 Bewertung & Datenschutz

Nach Abschluss der Buchung erhält der Mieter eine optionale Einladung zur Bewertung. Eine Teilnahme ist freiwillig. Für den Umgang mit personenbezogenen Daten gilt unsere Datenschutzerklärung.

§ 13 Anwendbares Recht & Gerichtsstand

Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss seiner Verweisungsnormen und unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Bei Streitigkeiten mit Verbrauchern bleiben die zwingenden Verbraucherschutzvorschriften und Gerichtsstandregeln des Wohnsitzlandes unberührt. Gerichtsstand für Streitigkeiten ist — soweit gesetzlich zulässig — Wien.

§ 14 Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine wirksame Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.

Letzte Aktualisierung: 03.06.2026

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