Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Diese AGB regeln das Vertragsverhältnis zwischen dem Vermieter Familie Moshammer-Mischkof (vira-reisen.at) und dem Mieter (Verbraucher im Sinne des KSchG) bei der Vermietung von Wohnmobilen, Wohnwagen und Ferienunterkünften.
§ 1 Vertragsschluss
Der Mietvertrag kommt durch die schriftliche Bestätigung der Buchung durch den Vermieter zustande. Die Onlinebuchung über vira-reisen.at gilt als Angebot des Mieters. Mit der Buchungs- bzw. Vertragsbestätigung per E-Mail erhält der Mieter eine eindeutige Vertragsnummer.
Nach der Bestätigung durch den Vermieter erhält der Mieter eine Buchungsbestätigung mit einem Bestätigungslink. Der Vertrag kommt erst mit dem Anklicken dieses Links zustande. Bis dahin ist der Zeitraum unverbindlich reserviert. Erfolgt die Bestätigung nicht innerhalb von 3 Kalendertagen ab Versand der Buchungsbestätigung, gilt die Reservierung als storniert und der Zeitraum wird wieder freigegeben. Dem Mieter entstehen daraus keine Kosten.
§ 2 Mietgegenstand
Mietgegenstand ist das im Mietvertrag konkret bezeichnete Fahrzeug bzw. Mietobjekt mit dem im Inserat beschriebenen Ausstattungsumfang. Geringfügige Abweichungen, die der Mieter zumutbar hinnehmen kann, berechtigen nicht zur Minderung oder Rücktritt.
§ 3 Mietpreis & Zahlung
- Der Mietpreis ergibt sich aus dem im Mietvertrag bezifferten Tarif (Mietpreis pro Tag bzw. Pro Nacht × Anzahl).
- Zusätzlich wird eine Kaution festgelegt, deren Höhe pro Mietobjekt individuell bestimmt ist und in der Buchungsbestätigung ausgewiesen wird. Die Kaution wird im Regelfall nicht überwiesen, sondern auf der Kreditkarte des Mieters lediglich blockiert (Vorautorisierung). Der Betrag wird dem Mieter nicht abgebucht, steht ihm während der Mietdauer aber nicht zur Verfügung.
- Der Mietpreis ist als Anzahlung in voller Höhe (100 %) vor Übergabe zu entrichten. Akzeptierte Zahlungsmethoden sind SEPA-Lastschrift, Kreditkarte oder Banküberweisung gemäß Buchungsbestätigung. Für die Kautionsblockierung ist zusätzlich eine gültige Kreditkarte erforderlich.
- Verfügt der Mieter über keine Kreditkarte, wird die Kaution stattdessen gemeinsam mit dem Mietpreis überwiesen und nach der Freigabe auf das vom Mieter bekannt gegebene Konto zurücküberwiesen. Der Ablauf der Freigabe ist in beiden Fällen identisch.
- Alle Preise verstehen sich in Euro und enthalten 20% USt., soweit anwendbar.
§ 4 Stornierung durch den Mieter
Eine Stornierung muss schriftlich per E-Mail erfolgen. Es gelten folgende Stornogebühren:
| Stornozeitpunkt vor Mietbeginn | Stornogebühr |
|---|---|
| 4 Wochen (28 Tage) oder mehr | 0% (kostenfrei) |
| 3 Wochen (21 bis 27 Tage) | 40% des Mietpreises |
| 2 Wochen (14 bis 20 Tage) | 60% des Mietpreises |
| 1 Woche (7 bis 13 Tage) | 80% des Mietpreises |
| weniger als 7 Tage oder Nichtanreise | 100% des Mietpreises |
Die Kaution wird in jedem Fall vollständig freigegeben bzw. zurücküberwiesen. Bei Krankheits- oder Unfallnachweis bemüht sich der Vermieter um eine kulante Lösung; ein Rechtsanspruch darauf besteht jedoch nicht. Eine Reiserücktrittsversicherung wird ausdrücklich empfohlen.
§ 5 Rücktrittsrecht bei Onlinebuchungen
Da es sich bei Buchungen für einen bestimmten Reisezeitraum um Verträge über Beherbergungsleistungen für einen bestimmten Termin handelt, ist das gesetzliche Rücktrittsrecht im Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetz (FAGG) ausgeschlossen (§18 Abs. 1 Z 10 FAGG). Es gelten ausschließlich die in § 4 geregelten Stornofristen.
§ 6 Übergabe & Rücknahme
- Der Mietgegenstand ist stets vormittags zu retournieren (Rücknahmezeit in der Regel 11:00 Uhr am Abreisetag) und wird stets nachmittags übergeben (Übergabezeit in der Regel 15:00 Uhr am Anreisetag). Abweichungen sind im Einzelfall möglich und werden im Mietvertrag dokumentiert.
- Dadurch ist ein Mieterwechsel am selben Tag möglich: vormittags Rücknahme, nachmittags Übergabe an den nächsten Mieter.
- Für einzelne Mietgegenstände ist nach jeder Miete ein Reinigungs- und Servicetag vorgesehen, an dem keine Vermietung erfolgt. Dies betrifft derzeit das Luxusmobil Premium und ist im Buchungskalender berücksichtigt.
- Bei Übergabe wird ein Übergabeprotokoll erstellt, das den Zustand des Mietgegenstands sowie ggf. Kilometerstand, Tankfüllung etc. dokumentiert. Beide Vertragsparteien bestätigen das Protokoll mit Unterschrift.
- Bei Rückgabe wird der Zustand erneut geprüft und im Rücknahmeprotokoll festgehalten.
- Eine verspätete Rückgabe berechtigt zur Verrechnung einer zusätzlichen Tagespauschale.
§ 7 Pflichten des Mieters
Der Mieter verpflichtet sich:
- den Mietgegenstand pfleglich und ausschließlich vertragsgemäß zu nutzen;
- im Inneren der Mietobjekte und Fahrzeuge nicht zu rauchen;
- Haustiere nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung mitzuführen;
- bei Fahrzeugen über eine gültige, dem Fahrzeug entsprechende Lenkberechtigung (Führerschein) zu verfügen und dem Vermieter auf Verlangen die Lenkberechtigung vorzuweisen;
- das Mietobjekt nicht an Dritte weiterzuvermieten;
- Schäden, technische Defekte oder Unfälle unverzüglich dem Vermieter zu melden;
- bei Auslandsfahrten Maut, GO-Box und sonstige länderspezifische Vorschriften eigenverantwortlich zu beachten und zu bezahlen.
§ 8 Haftung des Mieters
Der Mieter haftet für sämtliche während der Mietzeit am Mietgegenstand verursachten Schäden, soweit diese durch ihn, mitreisende Personen oder durch unsachgemäße Verwendung entstanden sind. Bei normalen, gebrauchsbedingten Spuren entsteht keine Haftung.
Im Falle vorsätzlicher Verstöße gegen die Pflichten aus § 7 oder bei grober Fahrlässigkeit erweitert sich die Haftung auf den vollen Schaden samt etwaiger Folgekosten (z. B. Verdienstausfall durch Nichtvermietbarkeit während der Reparatur).
§ 9 Haftung des Vermieters
Der Vermieter haftet für Schäden des Mieters nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen, soweit nicht Personenschäden betroffen sind oder zwingende gesetzliche Vorschriften (insbesondere PHG) eine Haftung vorsehen.
§ 10 Versicherung
Die vermieteten Fahrzeuge verfügen über die gesetzlich vorgeschriebene Haftpflichtversicherung sowie eine Kaskoversicherung mit Selbstbehalt. Der Selbstbehalt im Schadensfall wird vom Mieter getragen und ist im Mietvertrag ausgewiesen. Eine Aufstockung des Versicherungsschutzes (Reduktion des Selbstbehalts) ist gegen Aufpreis möglich.
Für persönliches Eigentum des Mieters besteht keine Versicherung; der Mieter wird empfohlen, eine eigene Reise- und Hausratsversicherung abzuschließen.
§ 11 Kautionsrückzahlung
- Nach ordnungsgemäßer Rücknahme („Rückgabe OK") wird die Kartenblockierung freigegeben. Die Freigabe wird unverzüglich veranlasst; bis zur Gutschrift beim Kartenherausgeber können je nach Bank einige Werktage vergehen. Eine Abbuchung erfolgt in diesem Fall nicht.
- Bei festgestellten Schäden oder Mehrverbrauch (z. B. Tank nicht voll, Endreinigung nicht durchgeführt) wird der entsprechende Betrag von der blockierten Summe abgebucht, der Rest freigegeben. Der Grund wird dem Mieter schriftlich mit Beträgen dokumentiert.
- Wurde die Kaution mangels Kreditkarte überwiesen, wird sie nach der Freigabe auf das vom Mieter bekannt gegebene Konto zurücküberwiesen; ein begründeter Einbehalt wird vom Rückzahlungsbetrag abgezogen.
- Übersteigt der Schaden die Kaution, ist der Mieter zur Nachzahlung verpflichtet.
§ 12 Bewertung & Datenschutz
Nach Abschluss der Buchung erhält der Mieter eine optionale Einladung zur Bewertung. Eine Teilnahme ist freiwillig. Für den Umgang mit personenbezogenen Daten gilt unsere Datenschutzerklärung.
§ 13 Anwendbares Recht & Gerichtsstand
Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss seiner Verweisungsnormen und unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Bei Streitigkeiten mit Verbrauchern bleiben die zwingenden Verbraucherschutzvorschriften und Gerichtsstandregeln des Wohnsitzlandes unberührt. Gerichtsstand für Streitigkeiten ist — soweit gesetzlich zulässig — Wien.
§ 14 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine wirksame Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.